Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen der Firma „Handelsunternehmen Gruber Michael“ (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer des Verkäufers abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Kunden im Sinne der Ziffer 1.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot und Preis

Die Angebote der Firma Handelsunternehmen Michael Gruber sind unverbindlich. Kleine Abweichungen oder technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.

3. Zahlung, Lieferung und Lieferkosten

3.1. Alle unsere Preise enthalten, wenn nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 20 %. Bei Maßbestellungen ist eine 30%ige Anzahlung der Gesamtsumme zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens bei der Lieferung/Abholung zu begleichen. Bei Stornierung des Auftrages verfällt die Anzahlung zugunsten der Firma Handelsunternehmen Michael Gruber.
Es bleibt dem Verkäufer vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Bei den Gewichtsangaben, kann es aufgrund von Toleranzen im Material oder durch Rundungen zu leichten Differenzen kommen.

3.2. Lieferkosten sind abhängig von der Entfernung zum Lieferort. Diese sind je Auftrag gesondert zu vereinbaren. Abholung der Ware kann jederzeit nach Vereinbarung in der Wienerstraße 54, 2191 Gaweinstal erfolgen.

4. Lieferzeiten

Lieferung der Ware erfolgt nach Absprache zwischen Verkäufer und Käufer.

5. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht ist vollständig ausgeschlossen, soweit Waren nach Wunsch des Kunden angefertigt worden sind. Ware gilt dann als angefertigt, wenn das Handelsunternehmen Michael Gruber dem Kunden die Ware auf dessen Wunschmaß zugeschnitten hat. Weiterhin ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn der Kunde die Ware weiter bearbeitet (z. B. gebohrt, zugeschnitten oder gefräst) hat.

6. Gewährleistung

Das Handelsunternehmen Michael Gruber gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt wenn der Kunde die Ware verändert. Das Handelsunternehmen Michael Gruber hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.

7. Material-Garantie gegen Durchrosten

Die Material-Garantie des Handelsunternehmen Michael Gruber beginnt mit dem Tag der Auslieferung in Österreich. In dieser Zeit ersetzen wir kostenlos frei Haus mangelhafte Dach- bzw. Wandverkleidungsteile. Der Verkäufer garantiert dem Garantieempfänger unter den Bedingungen und Beschränkungen der vorliegenden Garantie die Nicht-Durchlöcherung des Stahlprodukts durch Oxidation, sofern nachweislich die üblichen Belastungen der Korrosionsschutzklasse C 3 nach EN ISO 12944-2 im Falle mäßiger Korrosionsbelastung nicht überschritten werden. Im Falle von höheren Belastungen nach Kategorie C 4 (z. B. in Industriegebieten) ist eine Reduktion der Garantiedauer vorgesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Ablagerungen, Glanzgradverlust, etc. im Falle von Neulieferungen einzelner fehlerhafter Teile zu eventuellen Farbabweichungen im Vergleich zu verlegten Produkten kommen kann!

7.1. Voraussetzungen für die Garantie

  • Ein etwaiger Schaden muss dem Garantiegeber unverzüglich und schriftlich mitgeteilt werden.
  • Vor Beginn der Reparaturarbeiten bzw. Austausch muss der Garantiegeber die Gelegenheit einer Besichtigung und Untersuchung des etwaigen Schadens erhalten.
  • Der Nachweis des Kaufes der Stahlblech-Elemente ist durch Vorlage des Einkaufsbelegs (aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen) zu erbringen.
  • Die Material-Garantie gilt nicht für Produkte, die nach deren Montage an anderer Stelle, als der ursprünglichen, wiederverwendet wurden.
  • Optische Farb- und Oberflächenveränderungen sind im Umfang dieser Material-Garantie nicht enthalten.
  • Ansprüche aus dieser Material-Garantie, die über die genannten Leistungen hinausgehen, sind ausgeschlossen und mit dem ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Stahlblech-Elemente begrenzt.
  • Beschädigungen durch Fremdeinwirkung oder höhere Gewalt sind von der Material-Garantie nicht erfasst.
  • Falls der Garantiegeber die Produkte auf mehr als 5 % der gesamten Außenfläche der Abdeckung bzw. Verkleidung des Gebäudes als mangelhaft anerkennt, werden die mangelhaften Produkte vollständig ersetzt oder der Preis erstattet.

7.2. Garantiebedingungen

7.2.1. Transport, Lagerung und Behandlung der Produkte

Der Transport, die Lagerung und die Behandlung der Produkte werden unabhängig von den Umständen unter Aufsicht und Verantwortung des Empfängers ausgeführt und sind fachgerecht nach dem zum Lieferzeitpunkt der Produkte geltenden Vorschriften, Normen, technischen Hinweisen, Fachbestimmungen und Dokumentationen des Produzenten durchzuführen.

7.2.2. Verarbeitung der Produkte

Voraussetzung für einen Anspruch aus dieser Garantievereinbarung ist die ordnungsgemäße

Verarbeitung nach den zum Zeitpunkt der Montage gültigen allgemeinen Fachregeln des Österreichischen Dachdecker- und Spenglerhandwerks, der geltenden Normen, technischen Hinweisen, Fachbestimmungen und Dokumentationen des Produzenten, im Besondern den Herstellerverarbeitungshinweisen.
Bei Bearbeitung des Bleches mittels Winkelschleifer (Flex) erlischt jeglicher Garantieanspruch!

7.2.3. Instandsetzung und Ausbesserung der Beschichtung

Sowohl bei der Montage als auch bei der Nutzung des Bauwerkes sind Beschädigungen an Bauteilen nicht auszuschließen. Da die Materialien im Außeneinsatz zahlreichen Einflüssen wie UV-Strahlung, Witterungs- und Schadstoffeinwirkungen unterliegen, sind Maßnahmen zur Instandsetzung der ursprünglichen Schutzwirkung für den Anspruch der Garantie erforderlich. Organische Beschichtungen stellen neben gestalterischen Vorzügen eine zusätzliche Barriere dar, die eine Abtragung des metallischen Überzugs verhindert. Da diese Beschichtung nicht völlig diffusionsdicht ist, unterliegt sie mit zunehmender Nutzungsdauer einer Alterung. Im Laufe der Zeit kann es durch äußere Eiwirkungen oder Verwitterungsprozessen zu Glanzverlust, Farbtonveränderungen und Auskreidungen kommen. Diese stellt nach DIN 55928-8 keine Gefährdung der statischen Sicherheit dar, da es hier zu keinem Abbau des Grundwerkstoffes kommt. Bei Instandsetzung durch den Benutzer gilt in der Regel, dass beim Auftreten von

  • Rotrost
  • Unterwanderung an Schnittflächen und eventuellen Beschädigungen oder
  • Rissen mit Ablösung der Beschichtung

Ausbesserungen mittels der vom Hersteller freigegebenen Ausbesserungslacke durchzuführen sind. Diese Instandsetzung der Beschichtung ist neben optischen Gründen zur Erhaltung der Schutzwirkung notwendig.

7.2.4. Wartung und Reinigung der Produkte

Eine natürliche Reinigung der organisch beschichteten Oberfläche sollte normalerweise durch Niederschlag stattfinden, sodass eine übermäßige, schädliche Verschmutzung vermieden wird (Staubablagerungen, etc.). Für Wand- und Dachflächen, die nicht dieser natürlichen Reinigung ausgesetzt sind, ist eine regelmäßige Pflege in folgenden Mindestabständen verpflichtend:

  • Ein Waschvorgang pro Jahr ohne Einsatz von scheuernden und aggressiven Produkten (die Reinigung ist durch den Anwender nachzuweisen).
  • Eine Kontrolle des Zustands der Beschichtung sowie vorbeugende Wartungsarbeiten sind vom Anwender jährlich fachgerecht durchzuführen. Die zum Lieferzeitpunkt der Produkte geltenden Normen, technischen Hinweisen und Bestimmungen des Produzenten sind dabei zu berücksichtigen.
    Die Nichteinhaltung der oben angeführten Bedingungen führt zum Verlust der Inanspruchnahme von Leistungen aus dieser Garantie.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Handelsunternehmen Michael Gruber.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Mistelbach.

10. Erfüllungsort für Ansprüche

Der Erfüllungsort ist 2191 Gaweinstal.

11. Hinweis

Der Verkäufer weist ausrücklich darauf hin, dass alle Bestellungen und Verkäufe nur unter Annerkennung dieser AGB erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet diese AGB vollständig zu akzeptieren. Akzeptiert er diese nicht, darf er keine Bestellung durchführen.